Doppelte Haushaltsführung nicht bei großer Wohnung

vom 16. Januar 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Ist die Zweitwohnung am Arbeitsort zu groß, darf das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung streichen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VI R 126/78). Im Urteilsfall war die Wohnung 120 Quadratmeter groß, die Finanzämter lehnen eine Wohnung jedoch schon ab 60 Quadratmeter ab.

Auswege:

  • Halten Sie Ihren Steuerbescheid offen und berufen Sie sich dazu auf das Revisionsverfahren beim BFH mit dem Aktenzeichen VI R 23/05.
  • Überschreiten Sie die 60-Quadratmeter-Grenze wegen eines großen Arbeitszimmers? Dann berufen Sie sich auf eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) München (Aktenzeichen: 8 K 4428/00) und das zugehörige Revisionsverfahren beim BFH (Aktenzeichen: VI R 23/05).
  • Weisen Sie nach, dass keine kleinere und zugleich angemessene Wohnung zu finden war.

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