3.1.: Dienstwagensteuer bei laufenden Zahlungen für das Fahrzeug
Zahlen Sie als Firmenwagenfahrer für die Nutzung des Fahrzeugs an Ihren Arbeitgeber ein Entgelt, so mindert dieses den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dieses Entgelt pauschal, nutzungsabhängig oder als Leasingraten entrichten. Beispiele:
- Sie müssen monatlich einen festen Pauschalbetrag von zum Beispiel 100 Euro an Ihren Arbeitgeber zahlen.
- Sie vergüten Ihre privaten Fahrten nutzungsabhängig, zum Beispiel mit 0,15 Euro pro Kilometer.
- Sie Zahlen die Leasingraten für Ihren Dienstwagen privat. Auch hierbei handelt es sich um ein Nutzungsentgelt, das Sie auf den geldwerten Vorteil anrechnen dürfen.
Ihre Sommerreise wird genauso behandelt wie Ihre privaten Fahrten zu Hause. Die Pauschale steigt also nicht, bloß weil Sie Urlaub machen.
Steuer-Tipp: Am einfachsten ist es, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre privaten Zahlungen jeden Monat auf den steuerpflichtigen Nutzungswert anrechnet. Sollte er dies nicht machen, können Sie den Nutzungswert selbst in Ihrer Einkommensteuererklärung berichtigen, indem Sie den Bruttoarbeitslohn um die während des Jahres geleisteten Zahlungen kürzen. Lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Arbeitgeber bescheinigen, wie viel Geld Sie ihm gezahlt haben!
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Dienstwagen im Urlaub
- 2.: Privat veranlasste Urlaubs-Fahrtkosten feststellen
- 3.: Urlaub: Dienstwagen-Steuer ermitteln
- 3.1.: Dienstwagensteuer bei laufenden Zahlungen für das Fahrzeug
- 3.2.: Dienstwagensteuer bei Beteiligung an den Betriebskosten des Fahrzeugs
- 4.: Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Dienstwagens im Urlaub
- 5.: Fragen und Antworten zum Dienstwagen im Urlaub
- 6.: Fazit: Dienstwagen + Urlaub ist steuerlich kein Problem
