3.2.: Dienstwagensteuer bei Beteiligung an den Betriebskosten des Fahrzeugs

vom 19. August 2009 (aktualisiert am 14. Februar 2012)
Kategorien dieses Artikels: Fahrtenbuch

Häufig wird vereinbart, dass der Firmenwagenfahrer bestimmte laufende Betriebskosten des Firmenwagens selber trägt, zum Beispiel die Treibstoffkosten und die Wagenpflege. Das hat einen Nachteil: Das Finanzamt behandelt solche selbst übernommenen Betriebskosten nicht wie gezahlte Nutzungsentgelte (siehe oben). Die fatale Folge: Sie dürfen Ihre Beteiligung an den Betriebskosten nicht Steuern mindernd von Ihrem Nutzungswert abziehen, wenn Sie mit der Ein-Prozent-Methode arbeiten.

Betriebskosten und Ein-Prozent-Methode:

Bei der Pauschalmethode mindern Ihre privaten Zahlungen nicht den steuerpflichtigen Nutzungswert. Denn beim Prozentsatz dieser Methode ist nach Auffassung der Finanzverwaltung bereits berücksichtigt, dass der Arbeitnehmer einen Teil der Kosten selbst übernimmt. Durch diese Auffassung wird die Ein-Prozent-Methode indirekt noch teurer als die Fahrtenbuchmethode.

Steuer-Tipp 1: Es ist nicht sinnvoll, die Benzinkosten aus eigener Tasche zu bezahlen! Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über diese Regelung und überzeugen Sie ihn von dem steuerlich günstigeren Weg: Zahlen Sie eine pauschale oder kilometerbezogene Nutzungsvergütung, wie sie oben beschrieben ist. Diese wird auf den steuerpflichtigen Nutzungswert angerechnet und senkt Ihre Steuerlast.

Steuer-Tipp 2: Noch günstiger ist es für Sie als Arbeitnehmer meistens, wenn Sie die Privatnutzung Ihres Dienstwagens über die Fahrtenbuchmethode versteuern. Hierbei ist die Steuerlast in der Regel niedriger, außerdem lassen sich sämtliche Nutzungsentgelte an den Arbeitgeber abziehen.

Betriebskosten und Fahrtenbuchmethode:

Bei der Fahrtenbuchmethode werden die Dienstwagenkosten, die Sie selbst übernommen haben, nicht auf dem Kostenkonto des Arbeitgebers verbucht. Das führt dazu, dass die Gesamtkosten des Arbeitgebers für den Dienstwagen niedriger sind, wodurch auch Ihr steuerpflichtiger Nutzungswert sinkt. Der Nutzungswert wird umso geringer, je mehr Kosten Sie selbst tragen.


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