Die Schonfrist für nichtversicherte Selbstständige läuft ab

vom 10. Dezember 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Zum 31. Dezember 2007 laufen die günstigen Sonderkonditionen für Nichtversicherte in den privaten Krankenversicherungen (PKV) aus. Hintergrund: Zum 1. Juli 2007 wurde der modifizierte Standardtarif in der PKV eingeführt. In diesem Standardtarif darf sich versichern, wer seinen privaten Krankenversicherungsschutz verloren hat oder wer nie versichert war, also vor allem Selbstständige.

Die Sonderkonditionen sind bis Ende 2007 befristet und sehen vor, dass für Nichtversicherte, zum Beispiel chronisch Kranke, nach einer Wartezeit auch laufende Behandlungskosten übernommen werden. Weiterhin haben sich die Unternehmen freiwillig bereit erklärt, diese Personen unabhängig von Alter und Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge in die Pflegeversicherung aufzunehmen.

Ab 2008 müssen die privaten Krankenversicherungen keine laufenden Behandlungskosten mehr übernehmen und dürfen in der Pflegeversicherung Beiträge erheben, die den Risiken angemessen sind.

Steuer-Tipp: Ab 2009 wird der Standardtarif durch einen Grundtarif ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt muss sich jedermann versichern. Um die günstigen Versicherungsbedingungen zu nutzen, sollten Betroffene bis zum 31. Dezember 2007 in eine private Krankenversicherung eintreten.

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