3.3.: Die Belastung des Weihnachtsgelds mit Sozialabgaben

vom 10. Dezember 2009 (aktualisiert am 28. November 2012)
Von: Lutz Schumann

Das Weihnachtsgeld gilt sozialversicherungsrechtlich als einmalige Zuwendung und unterliegt damit ebenso wie das normale Gehalt der Sozialversicherung. Wer als Arbeitnehmer Weihnachtsgeld von seinem Chef bekommt, muss dafür Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) zahlen.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist allerdings beschränkt durch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitnehmer müssen nur für den Teil ihres Einkommens Sozialversicherung bezahlen, der unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Der Teil darüber ist beitragsfrei. Entgegen der landläufigen Meinung und anders als bei der Besteuerung, wächst die Belastung durch die Sozialversicherung also nicht unendlich mit steigendem Gehalt.

Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2012:

Versicherungsart Beitragssatz (in Prozent) Beitragsbemessungsgrenze (in Euro)
monatlich jährlich
Krankenversicherung 15,5 Prozent 3.825 Euro 45.900 Euro
Pflegeversicherung 1,95 Prozent 3.825 Euro 45.900 Euro
Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose 0,25 Prozent 3.825 Euro 45.900 Euro
Rentenversicherung 19,9 Prozent 5.600 Euro (west)
4.800 Euro (ost)
67.200 Euro (west)
57.600 Euro (ost)
Arbeitslosenversicherung 3,0 Prozent 5.600 Euro (west)
4.800 Euro (ost)
67.200 Euro (west)
57.600 Euro (ost)

Das bedeutet konkret:

  • Wer mit seinem Einkommen einschließlich Weihnachtsgeld zum Beispiel 40.000 Euro im Jahr verdient, überschreitet die Beitragsbemessungsgrenzen nicht. Er muss für das Weihnachtsgeld die volle Sozialversicherung bezahlen.
  • Liegt das laufende Gehalt ohne Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt etc. schon über der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, so ist jede Gehaltssonderzahlung beitragsfrei.
  • Wenn der laufende Arbeitslohn und der Einmalbezug des Weihnachtsgelds oder eines anderen Sondergehalts zusammen die jeweiligen Beitragbemessungsgrenzen übersteigen, dann ist der Teil beitragsfrei, der über der Grenze liegt.

Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen also nicht ins Unermessliche. Wie sich hingegen die Steuerprogression auf das Weihnachtsgeld auswirkt, wurde in einer Tabelle auf der vorigen Seite gezeigt. Ein beispielhafter Gehaltszettel mit und ohne Weihnachtsgeld stellt die Belastung durch Steuer und Sozialversicherung dar. Wer die Belastung des Weihnachtsgelds senken will, sollte den Eingangsartikel dieses 3. Teils unseres Weihnachts-Spezials lesen.