2.4.: Beispielrechnung: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode?
In den vorangegangenen Artikeln wurden die Ein-Prozent-Methode und die Fahrtenbuchmethode vorgestellt und miteinander verglichen. Dieses Beispiel soll die Unterschiede veranschaulichen.
Annahmen: Der Arbeitnehmer Max Clever fährt einen neuen BMW 530i Touring (Preis einschließlich Mehrwertsteuer und Sonderausstattungen: 55.000 Euro). Wohnung und Arbeitsstelle sind 15 Kilometer voneinander entfernt. Jährliche Fahrleistung: 35.000 Kilometer, davon 9.500 Kilometer für Privatfahrten. Sein Privatanteil liegt damit bei 27 Prozent der jährlichen Gesamtkilometer. Für die Besteuerung seiner privaten Fahrten mit dem Firmenwagen hat Clever die beiden folgenden Möglichkeiten. Bei den Beispielen handelt es sich um Jahresrechnungen.
1. Möglichkeit: Der Firmenwagenfahrer führt ein Fahrtenbuch und rechnet alle Privatfahrten (27 Prozent) exakt ab.
2. Möglichkeit: Der Firmenwagenfahrer führt kein Fahrtenbuch und rechnet die Privatnutzung mittels der pauschalen Ein-Prozent-Methode ab.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| 1. Möglichkeit: Firmenwagen mit Fahrtenbuch | |
| Abschreibung (16,67 Prozent von 55.000 Euro) | 9.168 Euro |
| laufende Betriebskosten (*) | + 6.480 Euro |
| Fixkosten (Kfz-Steuer, -Versicherung) (*) | + 1.320 Euro |
| Gesamtkosten pro Jahr | 16.968 Euro |
| Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für den Fahrer (27 Prozent von 16.968 Euro) | 4.581 Euro |
| Persönliche Steuer (**) darauf | 2.175 Euro |
| 2. Möglichkeit: Firmenwagen mit Ein-Prozent-Regelung | |
| 12 Monate x 1 Prozent von 55.000 Euro | 6.600 Euro |
| 12 Monate x 0,03 Prozent von 55.000 Euro x 15 Entfernungskilometer | + 2.970 Euro |
| Summe des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils für den Fahrer | 9.570 Euro |
| Persönliche Steuer (**) darauf | 4.543 Euro |
| Endergebnis des Vergleichs | |
| Vorteil des Fahrtenbuchs (4.543 - 2.175 Euro) | 2.368 Euro |
| (*) laut ADAC-Autokosten 2008 | |
| (**) bei 45 Prozent persönlichem Spitzensteuersatz und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag des Firmenwagenfahrers | |
Fazit: Max Clever spart mehr als 2.000 Euro, wenn er ein Fahrtenbuch führt. Selbst wenn sich die Pauschalmethode als günstiger für ihn herausgestellt hätte, wäre ihm durch das Fahrtenbuch kein Nachteil entstanden. Denn er hätte in seiner Steuererklärung immer noch die Ein-Prozent-Methode ansetzen dürfen.
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Dienstwagen im Urlaub
- 2.: Privat veranlasste Urlaubs-Fahrtkosten feststellen
- 2.1.: Ein-Prozent-Methode (Urlaubs-Privatvorteil ermitteln)
- 2.2.: Fahrtenbuch-Methode (Urlaubs-Privatvorteil ermitteln)
- 2.3.: Vergleich: Welche Abrechnungsmethode des Dienstwagens im Urlaub ist günstiger?
- 2.4.: Beispielrechnung: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode?
- 3.: Urlaub: Dienstwagen-Steuer ermitteln
- 4.: Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Dienstwagens im Urlaub
- 5.: Fragen und Antworten zum Dienstwagen im Urlaub
- 6.: Fazit: Dienstwagen + Urlaub ist steuerlich kein Problem
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Fahrtenbuch
