Vergleich und Beispielrechnung: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode?

Die Ein-Prozent-Methode ist finanziell die günstigere Wahl, wenn Sie Ihren Dienstwagen ausgiebig privat nutzen. Umgekehrt gilt deshalb: Wenn Sie mit dem Firmenwagen wenig privat unterwegs sind, kommt Sie die Fahrtenbuch-Methode erheblich günstiger. Der Unterschied kann mehrere tausend Euro betragen, wie Sie in unserer Beispielrechnung unten sehen.

Wenn Sie laufende Betriebskosten wie zum Beispiel das Benzin selbst bezahlen, sinkt der Vorteil der 1-%-Methode, da es zu einer gewissen Doppelbelastung kommt. Bei einem Diebstahl, Unfall oder bei einer Beschädigung des Dienstwagens hingegen gewinnt die 1-%-Methode, da derartige Kosten hierbei häufig schon abgegolten sind. Bei der Fahrtenbuchmethode wären sie zusätzlich zu versteuern.

Größter Vorteil der Fahrtenbuchmethode: Sie sichern Sie sich steuerlich geschickt ab und halten sich beide Versteuerungsmethoden offen. Denn wenn Sie am Ende des Jahres feststellen, dass Sie so viele Kilometer privat gefahren sind, dass die Ein-Prozent-Methode die günstigere Wahl ist, dann dürfen Sie Ihr Fahrtenbuch vergessen und nach der Ein-Prozent-Methode abrechnen. Ohne Fahrtenbuch hingegen fehlt diese Wahlmöglichkeit am Ende des Jahres.

Steuer-Tipp: Noch hilfreicher ist diese Methode, wenn Sie ein elektronisches Fahrtenbuch nutzen. Dieser Helfer zeichnet fast alle erforderlichen Fahrdaten eigenständig auf, so dass Sie nur noch die nötigsten Informationen in kürzester Zeit ergänzen. Der Arbeitsaufwand entfällt - und damit der größte Nachteil der Fahrtenbuchmethode.

Beispielrechnung: Unterschiede zwischen Fahrtenbuch- und 1-%-Regelung:

Beispiel: Der Arbeitnehmer Max Clever fährt einen neuen BMW 530i Touring (Preis einschließlich Mehrwertsteuer und Sonderausstattungen: 55.000 Euro). Wohnung und Arbeitsstelle sind 15 Kilometer voneinander entfernt. Jährliche Fahrleistung: 35.000 Kilometer, davon 9.500 Kilometer für Privatfahrten. Sein Privatanteil liegt damit bei 27 Prozent der jährlichen Gesamtkilometer. Für die Besteuerung seiner privaten Fahrten mit dem Firmenwagen hat Clever die beiden folgenden Möglichkeiten. Bei den Beispielen handelt es sich um Jahresrechnungen.

1. Möglichkeit: Der Firmenwagenfahrer führt ein Fahrtenbuch und rechnet alle Privatfahrten (27 Prozent) exakt ab.

2. Möglichkeit: Der Firmenwagenfahrer führt kein Fahrtenbuch und rechnet die Privatnutzung mittels der pauschalen Ein-Prozent-Methode ab.

Beispielrechnung Fahrtenbuch und Ein-Prozent-Methode:
Posten Betrag
1. Möglichkeit: Firmenwagen mit Fahrtenbuch
Abschreibung (16,67 Prozent von 55.000 Euro) 9.168 Euro
laufende Betriebskosten (*) + 6.480 Euro
Fixkosten (Kfz-Steuer, -Versicherung) (*) + 1.320 Euro
Gesamtkosten pro Jahr 16.968 Euro
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für den Fahrer (27 Prozent von 16.968 Euro) 4.581 Euro
Persönliche Steuer (**) darauf 2.175 Euro
2. Möglichkeit: Firmenwagen mit Ein-Prozent-Regelung
12 Monate x 1 Prozent von 55.000 Euro 6.600 Euro
12 Monate x 0,03 Prozent von 55.000 Euro x 15 Entfernungskilometer + 2.970 Euro
Summe des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils für den Fahrer 9.570 Euro
Persönliche Steuer (**) darauf 4.543 Euro
Endergebnis des Vergleichs
Vorteil des Fahrtenbuchs (4.543 - 2.175 Euro) 2.368 Euro
(*) laut ADAC-Autokosten 2008 vereinfacht. In der Praxis muss jeder Firmenwagenfahrer diese Kosten für sich selbst ermitteln.
(**) bei vereinfacht 45 Prozent persönlichem Spitzensteuersatz und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag des Firmenwagenfahrers

Fazit: Max Clever spart mehr als 2.000 Euro, wenn er ein Fahrtenbuch führt. Selbst wenn sich die Pauschalmethode als günstiger für ihn herausgestellt hätte, wäre ihm durch das Fahrtenbuch kein Nachteil entstanden. Denn er hätte in seiner Steuererklärung immer noch die Ein-Prozent-Methode ansetzen dürfen.

Online-Rechner zum Vergleich beider Versteuerungsmethoden

Berechnen Sie hier mit eigenen Werten, welche der beiden Arten zur Dienstwagenversteuerung für Sie persönlich günstiger ist: