2.4.: Beispielrechnung: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode?

vom 19. August 2009 (aktualisiert am 14. Februar 2012)
Kategorien dieses Artikels: Fahrtenbuch

In den vorangegangenen Artikeln wurden die Ein-Prozent-Methode und die Fahrtenbuchmethode vorgestellt und miteinander verglichen. Dieses Beispiel soll die Unterschiede veranschaulichen.

Annahmen: Der Arbeitnehmer Max Clever fährt einen neuen BMW 530i Touring (Preis einschließlich Mehrwertsteuer und Sonderausstattungen: 55.000 Euro). Wohnung und Arbeitsstelle sind 15 Kilometer voneinander entfernt. Jährliche Fahrleistung: 35.000 Kilometer, davon 9.500 Kilometer für Privatfahrten. Sein Privatanteil liegt damit bei 27 Prozent der jährlichen Gesamtkilometer. Für die Besteuerung seiner privaten Fahrten mit dem Firmenwagen hat Clever die beiden folgenden Möglichkeiten. Bei den Beispielen handelt es sich um Jahresrechnungen.

1. Möglichkeit: Der Firmenwagenfahrer führt ein Fahrtenbuch und rechnet alle Privatfahrten (27 Prozent) exakt ab.

2. Möglichkeit: Der Firmenwagenfahrer führt kein Fahrtenbuch und rechnet die Privatnutzung mittels der pauschalen Ein-Prozent-Methode ab.

Beispielrechnung Fahrtenbuch und Ein-Prozent-Methode
PostenBetrag
1. Möglichkeit: Firmenwagen mit Fahrtenbuch
Abschreibung (16,67 Prozent von 55.000 Euro)9.168 Euro
laufende Betriebskosten (*)+ 6.480 Euro
Fixkosten (Kfz-Steuer, -Versicherung) (*)+ 1.320 Euro
Gesamtkosten pro Jahr16.968 Euro
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für den Fahrer (27 Prozent von 16.968 Euro)4.581 Euro
Persönliche Steuer (**) darauf2.175 Euro
2. Möglichkeit: Firmenwagen mit Ein-Prozent-Regelung
12 Monate x 1 Prozent von 55.000 Euro6.600 Euro
12 Monate x 0,03 Prozent von 55.000 Euro x 15 Entfernungskilometer+ 2.970 Euro
Summe des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils für den Fahrer9.570 Euro
Persönliche Steuer (**) darauf4.543 Euro
Endergebnis des Vergleichs
Vorteil des Fahrtenbuchs (4.543 - 2.175 Euro)2.368 Euro
(*) laut ADAC-Autokosten 2008
(**) bei 45 Prozent persönlichem Spitzensteuersatz und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag des Firmenwagenfahrers

Fazit: Max Clever spart mehr als 2.000 Euro, wenn er ein Fahrtenbuch führt. Selbst wenn sich die Pauschalmethode als günstiger für ihn herausgestellt hätte, wäre ihm durch das Fahrtenbuch kein Nachteil entstanden. Denn er hätte in seiner Steuererklärung immer noch die Ein-Prozent-Methode ansetzen dürfen.


Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Fahrtenbuch