Außergewöhnliche Belastung: Tipps, Tabelle, Selbstbeteiligung und Ausgabe-Arten

vom 02. Oktober 2011 (aktualisiert am 29. März 2012)
Kategorien dieses Artikels: Belastung, außergewöhnliche, Familie

Mit den außergewöhnlichen Belastungen werden im deutschen Steuerrecht Härtefälle abgefedert. Zum Beispiel weil Sie hohe Krankheitskosten, Unterhalt oder Pflegekosten für sich oder ein Familienmitglied zu tragen haben. Diese Kosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen zum Teil in der Steuererklärung geltend machen. Dahinter steht der Gerechtigkeits-Grundsatz, dass die Menschen in Deutschland nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden sollen. Wichtig: Sie dürfen nur solche Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die keine Krankenkasse oder private Versicherung übernommen hat.

Außergewöhnliche Belastungen sind auf der letzten Seite des Mantelbogens der Steuererklärung einzutragen. Sie wirken sich nur steuerlich aus, soweit sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Dieser Eigenanteil hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Die Mühe lohnt sich also nur, wenn die gesamten außergewöhnlichen Belastungen in einem Jahr sehr hoch sind.

Steuer-Trick: Viele Kosten ins selbe Jahr ziehen

Wenn Sie jedes Jahr mittelhohe Behandlungskosten etc. haben, dann überschreiten Sie die Eigenanteilsgrenze womöglich nie. Sie bleiben auf sämtlichen Ausgaben sitzen.

Steuer-Tipp: Wenn Sie die Möglichkeit haben und wenn keine gesundheitlichen oder moralischen Gründe dagegen sprechen, dann bündeln Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen in einem Jahr.

Übertrieben ausgedrückt: Lassen Sie sich lieber im selben Jahr die Augen lasern, neue Zähne einpflanzen und Ihre Alkoholsucht behandeln, lassen Sie sich künstlich befruchten und im Anschluss von Ihrem Partner scheiden, schicken Sie Opa ins Pflegeheim und kaufen Sie ihm ein Hörgerät, finanzieren Sie Ihrem Töchterchen eine Studentenbude direkt neben dem Heim, damit sich das Hörgerät auch lohnt. Auf diese Weise verkürzen Sie nicht nur Ihren Stress, sondern auch Ihre Steuerlast.

Selbstbeteiligung bei außergewöhnlichen Belastungen

Ihr zumutbarer Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen beträgt so viel Prozent Ihres Einkommens:

Familien­standJahreseinkünfte in Euro
bis 15.340bis 51.130über 51.130
Ledige5 %6 %7 %
Verheiratete4 %5 %6 %
mit 1 oder 2 Kindern2 %3 %4 %
mit mehr als 2 Kindern1 %1 %2 %

Beispiel: Ein Ehepaar mit 2 Kindern und 150.000 Euro Jahreseinkommen hat 14.000 Euro für Arzt und Medikamente gezahlt. Nach Abzug der Eigenbeteiligung (4 Prozent von 150.000 Euro = 6.000 Euro) kann die Familie in ihrer Steuererklärung 8.000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Sie muss 6.000 Euro selbst tragen.

Liste von außergewöhnlichen Belastungen:

Achtung: Sie müssen von allen Kosten zunächst Erstattungen (zum Beispiel von der Krankenkasse oder Versicherung) und sonstige Zuschüsse abziehen. Denn unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen nur solche Kosten, die Ihnen wirklich entstanden sind. Zudem verlangt das Finanzamt stets eine ärztliche Verordnung und bei manchen Kosten vor Antritt ein amtsärztliches Attest, zum Beispiel bei Kuren.


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