Ausländische Umsatzsteuer: Erstattung bis Ende Juni beantragen
Unternehmer können sich die im Ausland gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen: über das so genannte Umsatzsteuervergütungsverfahren. Eine solche Erstattung ist in den meisten EU-Ländern ab 25 Euro gezahlter Umsatzsteuer pro Kalenderjahr möglich. Interessant ist die Möglichkeit zur Erstattung daher schon bei einer mehrtägigen Geschäftsreise oder einer Messeteilnahme mit einem eigenen Stand.
Fristablauf: Stellen Sie Ihre Anträge bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das vorangegangene Steuerjahr, und zwar bei den ausländischen Finanzbehörden. Eine Adressliste der zuständigen Behörden finden Sie in unserem Spezialartikel "Ausländische Umsatzsteuer zurückholen" für Unternehmer und Freiberufler. Dort lesen Sie außerdem, wie Sie vorgehen, was Sie angeben müssen und welche Voraussetzungen für Sie gelten. Aus einer Tabelle ersehen Sie, für welche Kosten in welchem Land Sie Umsatzsteuer zurückholen können. Übrigens: Sie sind nicht allein. Unser Special enthält eine Adressliste von Dienstleistern, die gegen eine Provision den Papierkram bei den ausländischen Behörden für Sie erledigen, sodass Sie keinen zusätzlichen Aufwand haben.
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