Ausländische Übernachtungskosten: Selbstständige brauchen Beleg
Seit dem 1. Januar 2008 müssen Unternehmer und Freiberufler ihre geschäftlichen Übernachtungskosten im Ausland nachweisen, um sie als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Diese Änderung wurde mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 eingeführt und ersetzte den zuvor gültigen Übernachtungspauschbetrag, der vom besuchten Land abhängt.
Ihren Mitarbeitern dagegen dürfen Selbstständige weiterhin ausländische Übernachtungskosten pauschal steuerfrei erstatten (siehe Tabelle über Auslandsreisekosten). Bei Steuererklärung bis einschließlich 2007 gelten diese Pauschbeträge auch für Selbstständige.
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