Augen auf bei der Steuererklärung - trotz Steuerberaters!

vom 30. August 2007 (aktualisiert am 30. November 2010)

Der Gang zum Steuerberater entbindet Sie nicht davon, sich selbst um Ihre steuerlichen Interessen und Pflichten zu kümmern, entschied das Finanzgericht (FG) München (Aktenzeichen: 1 K 1078/05).

Der Fall: Eine Steuerzahlerin hatte sich einer teuren Zahnbehandlung unterzogen. Dem Steuerberater gegenüber erwähnte Sie, dass Krankheitskosten vorlägen. Ihr Steuerberater jedoch fragte nicht nach Arztrechnungen oder deren Höhe, sodass die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wurden. Die Mandantin erfuhr erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids, dass die Kosten für den Zahnarzt steuerlich absetzbar gewesen wären.

Die Finanzrichter kannten kein Pardon und befanden die entgangene Steuerersparnis als persönliches Problem. Denn aus dem Steuererklärungsformular nebst Anleitung gehe klar hervor, dass Arztkosten absetzbar sind. In ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Richter damit erneut auf die Pflicht der Steuerzahler, sich zu informieren. Davon entbinde sich auch kein Berater.

Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: III R 32/07). Er prüft, ob grobes Verschulden des Steuerberaters dazu führt, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid wieder geöffnet werden darf.

Steuer-Tipp 1: Berufen Sie sich auf dieses laufende BFH-Verfahren, falls Ihnen in einem ähnlichen Fall eine Steuerersparnis entgangen ist. Die zumutbare jährliche Eigenbelastung ist bei Krankheitskosten sehr hoch, sodass ein Steuerberater möglicherweise so nachlässig ist, nicht nach der Höhe der Arztrechnung zu fragen.

Steuer-Tipp 2: Bei grobem Verschulden des Steuerberaters bleibt Ihnen immer die Möglichkeit, sich an diesen zu halten und sich über seine Berufshaftpflichtversicherung den Schaden - also die entgangene Steuerersparnis - erstatten zu lassen.


Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Arbeitnehmer, Belastung, außergewöhnliche, Familie, Finanzamt, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger, Rentner, Steuerberater