Abgeltungssteuer benachteiligt Zertifikate

vom 15. Juni 2007 (aktualisiert am 04. August 2012)
Von: Lutz Schumann

Die beschlossene Einführung einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2009 benachteiligt Zertifikate massiv gegenüber Aktien und Fonds. Bei Aktien und Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft und nach einem Jahr wieder verkauft werden, bleiben Kursgewinne auch nach Einführung der Abgeltungsteuer steuerfrei.

Für Zertifikate jedoch gilt dies nicht: Hier will der Gesetzgeber einen eventuellen Missbrauch durch eine komplizierte Regelung vermeiden. Dabei ist der 30. Juni 2009 ein wichtiger Stichtag:

  • Alle Zertifikate, die Sie nach dem 15. März 2007 kaufen/gekauft haben und nach dem 30. Juni 2009 verkaufen, unterliegen der Abgeltungsteuer - und zwar selbst dann, wenn Sie die Papiere erst nach 12 Monaten verkaufen.
  • Anders bei Zertifikaten, die Sie vor dem 15. März 2007 erworben haben: Sie dürfen die Papiere generell nach 12 Monaten steuerfrei verkaufen.
  • Der Fiskus geht ebenfalls leer aus bei Zertifikaten, die Sie nach dem 15. März 2007 kaufen/gekauft haben und vor dem 30. Juni 2009 nach einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten verkaufen.

Steuer-Tipp: Unterm Strich laufen diese Termine auf folgende Frist hinaus: Wenn Sie in Zertifikate investieren möchten, dann sollten Sie dies möglichst vor dem 30. Juni 2008 tun. Nur dann wahren Sie die Haltefrist von einem Jahr so gerade noch, um die Papiere vor dem 30. Juni 2009 abzustoßen. Vorsicht! Achten Sie in erster Linie auf eine stimmige Anlagestrategie und erst nachrangig auf steuerliche Vorteile und Nachteile!

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