330 Euro Steuervorteil: Diesel-Pkw jetzt nachrüsten lassen

vom 29. Januar 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wenn  Sie Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern nachrüsten lassen, kommen Sie in den Genuss einer steuerlichen Förderung vom Staat.

Konkret geht es um die Änderung der Kfz-Steuer, die am 1. April 2007 in Kraft tritt. Danach erhalten Sie für jedes Dieselfahrzeug, das Sie nachrüsten lassen, eine einmalige Steuerbefreiung von 330 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie diese beiden Bedingungen erfüllen:

  • Der Pkw war bereits vor dem 1. Januar 2007 für den Verkehr zugelassen.
  • Die Nachrüstung mit dem Rußpartikelfilter erfolgt(e) in dem Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009.

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