Sonderausgaben

Sonderausgaben lassen sich nur beschränkt steuerlich geltend machen und sind nicht in andere Jahre übertragbar. Es ist also nicht möglich, sie mit vergangenen oder zukünftigen Einnahmen zu verrechnen. Deshalb stellt sich für Steuerzahler immer die Frage, ob es sich bei ihren Aufwendungen wirklich um Sonderausgaben handelt oder ob sie sie beim Finanzamt vielleicht besser als Werbungskosten durchboxen können.

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