Außergewöhnliche Belastung - Steuertipps für die Familie

Zur den außergewöhnlichen Belastungen gehören unter anderem Krankheits- und Behandlungskosten, Unterhalt, Scheidungskosten und Ausgaben für ein Pflegeheim. Sie lassen sich zum Teil steuerlich geltend machen. In dieser Rubrik stehen aktuelle und nützliche Steuer-Tipps, mit denen Sie Ihren Steuervorteil erhöhen. Im Hauptartikel lesen Sie, welche außergewöhnlichen Belastungen es gibt, welche Mindesthöhe Sie überschreiten müssen (mit Tabelle) und mit welchen legalen Tricks Sie das meiste Geld rausholen.