Rechner für die zumutbare Belastung

Berechnen Sie hier die Höhe Ihrer persönlichen zumutbaren Belastung für Krankheitskosten, Unterhalt, Prozesskosten etc. Geben Sie dazu Ihr Jahreseinkommen vor Steuern, Ihren Familienstand und Ihre Kinderzahl in den Rechner ein. Denn von diesen Faktoren hängt Ihr Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen ab. Um Steuern zu sparen, müssen Sie diese Grenze überschreiten (der Rechner benötigt eingeschaltetes JavaScript):

Sie können das Ergebnis dieses Rechners drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.

Hintergrund zur zumutbaren Belastung

Mit "zumutbare Belastung" ist der Eigenanteil bei den außergewöhnlichen Belastungen gemeint. Wer mit Brille, Zahnersatz, Laser-Operation etc. Steuern sparen möchte, muss diese Eigenbelastung überschreiten. Jeder ausgegebene Euro über dieser Grenze wird steuerlich berücksichtigt. Lesen Sie in unserem Grundlagenartikel, woraus sich die zumutbare Belastung berechnet, welche Ausgaben dazu zählen und mit welchem Steuer-Trick Sie noch mehr Geld sparen.

Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt ab von Ihrem Einkommen, von Ihrem Familienstand und von der Zahl der Kinder, für die Ihnen das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Der Eigenanteil beträgt zwischen 1 und 7 Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens im jeweiligen Steuerjahr. Der obige Rechner berücksichtigt alle diese Eckdaten.

BFH hat zumutbare Belastung abgesegnet

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied Ende 2015, dass die zumutbare Belastung rechtens und verfassungsgemäß ist. Das Urteil ist rechtskräftig. Zuvor bestand zumindest die kleine Hoffnung für Steuerzahler, dass sie jeden einzelnen Euro für Medikamente, Fahrtkosten zum Arzt etc. steuerlich geltend machen könnten, unabhängig von der Gesamthöhe der Ausgaben. Die Kläger hatten argumentiert, die zumutbare Belastung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, weil die Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II ihre medizinischen Leistungen ohne eigene Zuzahlung erhielten; dadurch seien sie besser gestellt als wirtschaftlich leistungsfähigere Steuerpflichtige.