Grunderwerbsteuer berechnen

Hier berechnen Sie die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf eines Hauses, Grundstücks oder einer Wohnung fällig wird. Ihre Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Bundesland ab, in dem die Immobilie steht. Der Steuersatz liegt derzeit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie den Kaufvertrag rechtskräftig schließen. Geben Sie das Bundesland unten ein. Der Grunderwerbsteuer-Rechner berücksichtigt automatisch den gültigen Steuersatz, wenn Sie "Berechnen" klicken (JavaScript erforderlich):

Sie können das Ergebnis dieses Rechners als Tabelle und Grafik anzeigen und drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.

Hintergrund zur Grunderwerbsteuer

Wie hoch die Grunderwerbsteuer in Ihrem Bundesland ist und wann eine Erhöhung ansteht, lesen Sie im ausführlichen Artikel mit Tabelle "Grunderwerbsteuer: Wer warum wie viel zahlen muss". Wie Sie Ihre Grunderwerbsteuer senken oder ganz umgehen, lesen Sie im Artikel "Grunderwerbsteuer sparen".

Freigrenze ist berücksichtigt

Bis zu einem Kaufpreis von 2.500 Euro sind Immobiliengeschäfte von der Grunderwerbsteuer befreit. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Liegt der Kaufpreis nur einen Cent über der Grenze, ist sofort er gesamte Betrag steuerpflichtig. Der Steuerrechner berücksichtigt diesen Sonderfall.

Immobilien-Rechner

Die Grunderwerbsteuer ist nur eine von mehreren Nebenkosten, die meist der Käufer eines Gebäudes oder einer Wohnung bezahlen muss. Auch Notarkosten und Provision für einen Makler fallen ins Gewicht. Berechnen Sie die Gesamtlast mit dem Immobilien-Nebenkosten-Rechner.

Lohnt sich die Berechnung?

Hier sind beispielhafte Zahlen zu den bisher genannten Hintergründen: 3,5 bis 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer machen bei einem Kaufpreis von 100.000 Mehrkosten zwischen 3.500 und 6.500 Euro aus. Bei einer 200.000-Euro-Immobilie geht es um 7.000 bis 13.000 Euro. Diese Beträge sind durchaus bedeutend für die Finanzierung des Immobilienkaufs und für die Frage, welche Partei die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt zahlt.