Gehalt berechnen
Die Lohnsteuer (LSt) ist nichts anderes als eine Vorauszahlung der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf alle Löhne und Gehälter sowie die Einkünfte der Beamten erhoben (so genannte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit). Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer, zieht sie von Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ab und überweist sie an das zuständige Finanzamt.
Welchen Nettolohn erhalten Sie im laufenden Jahr nach Lohnsteuer und anderen Abzügen? Stellen Sie es selbst fest, indem Sie Ihren Bruttolohn und etwaige weitere Eckdaten eintippen:
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Tipps für Arbeitnehmer:
Steuerfrei Schenken und beschenkt werden (16.12.2009)
Werbungskostenpauschale überschreiten (26.04.2011)
Kindergeld für vergangene Jahre beantragen (14.07.2005)
Steuersparmodell: Arbeitszimmer im Gartenhaus (10.08.2010)
Weitere Erklärungen zu Gehalt, Lohn- und Einkommensteuer
Verfügt der Arbeitnehmer über weitere Einkünfte, zum Beispiel Mieten oder Firmenbeteiligungen, dann muss er sein Gehalt und seine zusätzlichen Einnahmen mit der Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt zieht von der gesamten Einkommensteuerschuld die bereits gezahlte Lohnsteuer ab.
Hat der Arbeitnehmer keine weiteren Einnahmen, muss er keine Steuererklärung abgeben. Die gezahlte Lohnsteuer neben den anderen vorweg erhobenen Quellensteuern (zum Beispiel für Zinsen) bleibt dann die allein gezahlte Einkommensteuer.
Wenn der Arbeitnehmer allerdings höhere Werbungskosten als 1.000 Euro geltend machen will, muss er eine Steuererklärung abgeben.
