Mit Kontoführungsgebühren Steuern sparen

Ohne ein Bankkonto kommt heutzutage niemand aus. Doch selbst mit nur einem Konto kann es Probleme geben, wenn Sie selbstständig oder Freiberufler sind. Der Grund: Mit gemischt-genutzten Konten, also Konten die Sie sowohl privat als auch geschäftlich nutzen, handeln Sie sich schwerwiegende Nachteile ein. In diesem Fall müssen Sie nicht nur die Belege Ihrer Selbstständigkeit 10 Kalenderjahre aufbewahren, sondern auch alle privaten! Zudem darf das Finanzamt bei Ihrem geschäftlichen Gewinn einen Zuschlag steuererhöhend hinzu schätzen, wenn der Finanzbeamte an der ordnungsgemäßen Aufzeichnung der Einnahmen zweifelt.

Zwei wichtige Tipps für alle Steuerzahler in Sachen Bankkonto:

Steuertipp 1: Vermeiden Sie Schätzungen des Finanzamts

Trennen Sie konsequent geschäftliche und private Geldgeschäfte! Das gilt vor allem für Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit sowie für Ihre Kapital- und Mieteinkünfte. Ihr monatliches Gehalt darf natürlich auf Ihr privates Konto fließen.

Reagieren Sie auf die Gebührenpolitik der Banken

Die schlechte Nachricht: Die meisten Kreditinstitute drehen seit einigen Jahren permanent an der Kostenschraube. In Zeiten von Nullzinsen stellen sie ihren Kunden selbst die kleinste Dienstleistung in Rechnung. Das Ergebnis: Permanent steigende Kontoführungskosten.

Die gute Nachricht: Auch Bankkunden, die ausschließlich Arbeitnehmereinkünfte erzielen, können gezahlte Kontoführungsgebühren in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Gesetzgeber erlaubt ihnen eine Kostenpauschale von 16 Euro pro Jahr. Nicht gerade viel. Doch wir verraten Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie eine höhere Steuerersparnis herausholen oder eine Direktbank finden, die ein kostenloses Online-Konto anbietet!

Steuertipp 2: Nutzen Sie kostenlose Bankkonten

Kosten steuermindernd abzusetzen ist nur der zweitbeste Weg, um Geld zu sparen. Mehr Geld sparen Sie, wenn Kosten gar nicht erst entstehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich ein oder mehrere kostenlose Girokonten für die beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten einzurichten.

Steuer-Anzeige:

Steuer-Anzeige: Fall Sie noch kein gesondertes Konto haben, eignet sich das kostenlose Girokonto der Norisbank. Sie können dieses Konto auch als Guthabenkonto bekommen - zum Beispiel bei mangelnder Bonität oder als Schutz vor einer Kontopfändung durch das Finanzamt. Stellen Sie jetzt zumindest eine unverbindliche Anfrage, welches Giro- oder Guthabenkonto für Sie passt und entscheiden Sie dann. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • 0,- Euro Kontoführungsgebühr,
  • Deutschlandweit kostenlos Bargeld abheben und einzahlen,
  • Im Ausland kostenlos Bargeld abheben mit der kostenlosen Kreditkarte,
  • Mit paydirekt online und mobil bezahlen,
  • Über 2.700 Banking-Terminals der Deutschen Bank,
  • Über 9.000 Geldautomaten der Cash Group,

24 Stunden, 7 Tage die Woche: telefonischer Kundendienst und Online-Banking.

Kontoführungsgebühren für Arbeitnehmer und GmbH-Chefs

Für einen Arbeitnehmer stellen die Kontoführungsgebühren Werbungskosten dar, weil Lohn und Gehalt in der Regel überwiesen werden. Ohne Konto gibt es kein Geld. Daher stehen die Aufwendungen im direkten Zusammenhang zu den Einnahmen.

Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Girokonto auch für private Kontobewegungen nutzen, dürfen Sie Ihre Kontoführungsgebühren nur anteilig in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Das Finanzamt erkennt für diesen Fall in der Regel eine Steuerpauschale für Kontoführung von 16 Euro pro Jahr an - ohne dass Sie weitere Nachweise einreichen müssen.

Arbeitnehmer tragen ihre Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung in der Anlage N bei den Werbungskosten ein. Die Kontogebühren müssen Sie in der „Anlage N“ des Einkommensteuerformulars  eintragen. Die Rubrik lautet „Weitere Werbungskosten“, Zeile 46 bis 48.

Arbeitnehmer und Privatleute bekommen ihr kostenloses Girokonto zum Beispiel bei der Norisbank, siehe oben.

Kontoführungsgebühren für Selbstständige

Unternehmer und Freiberufler mit reinem Geschäftskonto können sämtliche Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung geltend machen. Nutzt der Freiberufler ein gemischtes Konto für betriebliche und private Kontobewegungen sollte er die Aufwendungen aufteilen.

Steuer-Tipp: Deklarieren Sie Ihr Konto als Geschäftskonto, dann sind alle Kontoführungsgebühren abziehbar. Die privaten Kontobewegungen sind dann private Einlagen ins Unternehmen oder Privatentnahmen aus dem Unternehmen.

Für Freiberufler eignet sich ebenfalls das kostenlose Girokonto der Norisbank. Unternehmen (GmbH, AG etc.) brauchen ein Geschäftskonto, zum Beispiel das Fidor Smart Geschäftsgirokonto. Oder suchen Sie sich aus diesem Vergleich den für Sie besten Kontoanbieter heraus:

Kontoführungsgebühren für Vermieter

Auch Vermieter können Kontoführungsgebühren in der Anlage V ihrer Steuererklärung geltend machen. Bei gemischten Konten für Mieteinnahmen, Mietausgaben und privaten Kontobewegungen sollten Sie anteilige Kontoführungsgebühren geltend machen. Sie müssen die Höhe des Anteils schätzen. Einfacher ist es daher, wenn Sie ein gesondertes Mietkonto einrichten, von dem sämtlich Mieteinnahmen und Mietausgaben abgehen.

Wer seine Immobilie über eine Hausverwaltung vermietet, kann die Gebühren des Hausgemeinschaftskontos gelten machen, die auf seinen Miteigentumsanteil entfallen. Dieser Steuerabzug gilt zusätzlich zu den Kosten seines eigenen Kontos.

Kontoführung bei Kapitalanlegern

Kapitalanleger konnten bis zur Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 sämtliche Kontoführungsgebühren geltend machen, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinnahmen standen. Seit der Abgeltungsteuer ist ein solcher Steuerabzug nicht mehr möglich.

Ausnahme: Kapitalanlagen, die als privates Veräußerungsgeschäft gelten, zum Beispiel für ein Fremdwährungskonto. Diese sind in der Einkommensteuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sofern der Veräußerungsgewinn innerhalb der Spekulationsfrist entstanden ist. Werbungskosten lassen sich von diesen Spekulationsgewinnen abziehen.

Kostenlose Girokonten online vergleichen

Damit Sie nicht nur Steuern, sondern auch Kontoführungsgebühren sparen, können Sie hier kostenlose Girokonten der verschiedenen Anbieter vergleichen. Die Ergebnisse sind nach Kosten beziehungsweise Ertrag sortiert. Um mehr über die besten Angebote zu erfahren, klicken Sie in der rechten Spalte auf "zum Anbieter". Tragen Sie jetzt im Formular Ihre (ungefähren) Erfahrungswerte ein und klicken Sie auf "Girokonten vergleichen":

Typische Kosten der Kontoführung

Zu den Aufwendungen der Kontoführung gehören:

  • monatliche Grundgebühren,
  • Pauschalen für jede einzelne Buchung,
  • Sondergebühren der Bank,
  • Dienstleistungen der Bank, zum Beispiel für das Einrichten von Online-Banking oder das Ausstellen einer neuen EC-Karte,
  • Überziehungszinsen (unter weiteren Voraussetzungen, siehe nächsten Abschnitt).

Sowie weitere Kosten für die verschiedenen Arten von Geschäftskonten.

Sonderfall Überziehungszinsen

Achtung: Überziehungszinsen sind dagegen keine Kontoführungsgebühren für Privatleute und Arbeitnehmer. Sie lassen sich nur dann steuerlich geltend machen, wenn es sich um ein rein betriebliches Konto handelt. Außerdem hilt hierfür eine Höchstgrenze, die von den Entnahmen abhängt (so genannte "Zinsschranke").

Steuer-Tipp: Wenn sich Ihr Konto allerdings so lange und regelmäßig im Minus befindet, dass die Überziehungszinsen ins Gewicht fallen, dann sollten Sie ohnehin über einen Ablösungskredit nachdenken. Dessen Zinssatz ist niedriger als auf dem Girokonto. Die Einrichtungsgebühren und Kreditzinsen lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen.

Extra-Tipp:Kostenlose Girokonten finanzieren meist sich darüber, dass bestimmte Zusatzleistungen teurer sind, zum Beispiel die Höhe der zuvor erklärten Überziehungszinsen. Aus diesen Gründen sparen Sie mit unseren Tipps zu Kontoführungsgebühren nur dann das meiste Geld, wenn Sie einen negativen Kontostand vermeiden. Genau dies können Sie auch sicher stellen, indem Sie sich als zusätzliches Konto ein reines Guthabenkonto einrichten.