Zeit gewinnen: Einspruch ohne Gründe reicht aus

Wenn Sie Gefahr laufen, die Einspruchsfrist zu versäumen, dann reichen Sie Ihren Einspruch erst einmal ohne Gründe ein. Er ist damit dennoch rechtswirksam. Nehmen Sie den Hinweis "die Begründung wird nachgereicht" in Ihr Schreiben auf. Auf diese Weise gewinnen Sie Zeit, um weitere Informationen zum strittigen Sachverhalt einzuholen und an Ihrer Begründung zu feilen.

Kostenloser Download: Einspruch ohne Gründe (DOC-Format, Größe: 27 KB). Unser Formbrief ans Finanzamt enthält Erklärungen und Ausfüllhilfen. Passen Sie die Datei am Computer mit einer Textverarbeitung an Ihre Bedürfnisse an und drucken Sie sie aus. Unterschreiben Sie den Antrag und schicken ihn per Post ans Finanzamt.

Es gibt keine offiziellen Fristen, bis wann Sie die Begründung nachreichen müssen. Aber das Finanzamt wird schnell mit einer erneuten Frist von etwa einem Monat auf die Nachlieferung drängen.

Diese Lösung, vorsorglich Einspruch einzulegen, eignet sich besonders für Unentschlossene. So können Sie in aller Ruhe prüfen, ob ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll ist oder nicht.

Bevor Sie einen Einspruch einlegen können, müssen Sie Ausgaben haben. Das gilt auch für vorsorgliche Einsprüche.

Beispiel: Sie wollen in Ihrer Einkommensteuererklärung 2014 ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Dann müssen Sie - am besten ab dem 1. Januar 2014, möglich ist aber jeder Tag im Jahr 2014 - ein Zimmer Ihrer Privatwohnung ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen. Dann können Sie die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers, zum Beispiel für Miete, Heizung, Strom aber auch für die Einrichtung, in der Steuererklärung 2014 als Werbungskosten bis maximal 1.250 Euro im Jahr absetzen.

Sollte das Finanzamt Ihnen nun im Steuerbescheid 2014 das häusliche Arbeitszimmer ablehnen, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

Wichtig: Wenn Sie feststellen, dass er keinen Erfolg verspricht, ziehen Sie Ihren Einspruch unbedingt zurück. Andernfalls handeln Sie sich wegen unnötigen Aufwands Ärger mit Ihrem Finanzamt ein. Das könnte sich in späteren Jahren rächen, indem der Finanzbeamte Ihre Steuererklärung genauer prüft als üblich oder in Ermessensfragen gegen Sie entscheidet.