Nichtanwendungserlass für ein veröffentlichtes Urteil

Rechtskräftige Urteile werden auch "veröffentlichte Entscheidungen" genannt und sind im Bundessteuerblatt (BStBl) zu finden. Jedes Finanzamt muss diese Urteile anwenden. Die Ausnahme: Das Bundesfinanzministerium (BMF) in Berlin erklärt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) für nicht allgemeingültig. Sie gilt dann ausschließlich für den entschiedenen Einzelfall. Dies geschieht oft dann, wenn das BMF einen Steuerausfall wegen einer zu hohen Zahl betroffener Steuerzahler fürchtet.

In diesem Fall kommen Sie nur zu Ihrem Recht, wenn Sie selbst klagen. Ihre Aussichten auf Erfolg stehen äußerst gut, schließlich entschied der BFH bereits in einem sehr ähnlichen Fall zugunsten der Steuerzahler. Beachten Sie jedoch den Zeitaufwand und die Kosten, die mit dem Klageweg verbunden sind.