Das Gespräch mit dem Finanzamt

Es gibt zwei gute Gründe, persönlich mit dem Finanzbeamten zu sprechen. Ein Grund zum Zeitpunkt, bevor Sie Ihren Einspruch einlegen, und ein Grund, wenn Sie bereits widersprochen haben.

Steuer-Tipp: Sie finden die Durchwahl des Beamten oder zumindest die Telefonnummer des Finanzamts in der rechten oberen Ecke des Steuerbescheids. Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter stets, ob Ihr Anruf gelegen kommt. Schließlich könnte er gerade "Kundenbesuch" haben. Spräche er nun über Ihre Steuerangelegenheiten, würde er das Steuergeheimnis verletzen.

Freundlicher Umgang kann Steuern sparen

Selbstverständlich, aber oft vergessen: Auch Finanzbeamte sind nur Menschen. Bei vielen Entscheidungen sind sie an Erlasse und Gesetze gebunden, für die sie persönlich nicht verantwortlich sind. Lassen Sie Ihre (berechtigte) Wut daher nicht an ihnen aus! Freundlich miteinander umzugehen, ist manchmal ebenso wichtig wie ein guter Einspruchsgrund. Sorgen Sie von Anfang an für ein angenehmes Klima mit Ihrem Sachbearbeiter! Umso wahrscheinlicher bearbeitet er Ihren Fall zügig und wohlwollend. Wenn Sie Ihren Einspruch dann noch gut begründen, nutzen viele Finanzbeamte ihren Spielraum weiter aus, als mancher Steuerzahler denken mag.

Gründe für ein Gespräch vor einem Einspruch

Um Ihren Einspruch wirkungsvoll zu begründen, sollten Sie wissen, warum das Finanzamt von Ihrer Steuererklärung abgewichen ist. Manchmal hilft schon ein (freundlicher) Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter. Sie können ihn auch fragen, wenn Sie Teile des Steuerbescheids nicht verstehen. Geben Sie dazu am Telefon Ihren Namen und Steuernummer an.

Gründe für ein Gespräch nach einem Einspruch

Viele Unstimmigkeiten beruhen auf Missverständnissen und werden durch zeitraubende Briefwechsel eher verstärkt. Die Textform ist oft nicht geeignet, um solche Unstimmigkeiten gütlich aus dem Weg zu räumen. Sind die Fronten erst einmal verhärtet, kann man sich auf dem Postweg ohnehin nicht mehr einigen. Oft können die Parteien die Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch schnell und einfach klären.

Im Einspruchsverfahren haben Sie sogar gesetzlich das Recht auf eine "mündliche Erörterung", bevor das Finanzamt entscheidet. Ein solches Treffen soll es ermöglichen, sich gütlich zu einigen. Für Ihren Fall kann es wahre Wunder bewirken. Vorausgesetzt, Sie bereiten sich auf den Termin gut vor und haben alle erforderlichen Unterlagen parat.

Einladung zur Besichtigung vor Ort

Oft bewirkt es Wunder, einen Finanzbeamten zum Ortstermin einzuladen. Bei Ihnen zu Hause oder im Büro kann er sich davon überzeugen, dass bestimmte Gegenstände tatsächlich vorhanden und dass Ihre Ausführungen richtig sind. Zum einen ist eine solche Einladung ein Zeichen von Offenheit. Zum anderen haben viele Beamte dafür keine Zeit und schwenken schneller auf Ihre Argumentation ein.

Der Nachteil eines persönlichen Gesprächs

Bedenken Sie vor einem Treffen oder gar einem Antrag auf mündliche Erörterung stets: Ihr Gegenüber arbeitet im Finanzamt und ist ausgebildeter Steuerexperte. Als Laie wären Sie ihm haushoch unterlegen. Dieser Experte braucht Ihnen nur die "richtige" Frage zu stellen oder Sie brauchen auf eine unverfängliche Frage bloß ungeschickt zu antworten - schon stürzt ein wackliges Steuersparmodell in sich zusammen. Sei es beim häuslichen Arbeitszimmer oder bei der doppelten Haushaltsführung. Mit der erhofften Steuerersparnis ist es dann ein für allemal vorbei.

Steuer-Tipp: Wägen Sie vor einem persönlichen Gespräch ab, ob es Ihnen Vorteile bringt oder ob Sie möglicherweise den Kürzeren ziehen. Um sich in die "Höhle des Löwen" zu wagen, sollten Sie wenigstens über Grundkenntnisse im Steuerrecht verfügen. Klären Sie strittige Fragen daher lieber schriftlich, dann muss der Beamte Ihnen schreiben. Lassen Sie sich von einem Steuerexperten beraten, bevor Sie dem Finanzamt antworten!