Gründe für den Einspruch sammeln

Nachdem Sie die vorangegangenen Artikel gelesen haben, wissen Sie, wie Sie Ihren Einkommensteuerbescheid auf Fehler und Ansatzpunkte für einen Einspruch untersuchen. Außerdem wissen Sie, auf welche Arten von Urteilen, Verfahren und Anweisungen Sie sich berufen können. Jetzt geht es darum, die richtigen Gründe für Ihren Einspruch zusammenzutragen.

Die besten Gründe erhalten Sie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und vom Bundesfinanzhof (BFH). Der BFH ist das höchste deutsche Steuergericht, deshalb finden sich bei ihm die meisten entschiedenen und laufenden Verfahren, die sich für einen Einspruch eignen. In seltenen Fällen spricht der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil, das Steuerfragen betrifft.

Auch die deutschen Finanzgerichte liefern Unmengen möglicher Einspruchsgründe. Mit den Nachteilen, dass sie nicht immer veröffentlicht werden und wenn, dann lange Zeit nach dem Urteilsspruch. Zweitens widersprechen sich die vielen Finanzgerichte häufig mit ihren Urteilen. Drittens sind es eben "nur" Finanzgerichte: Dem Sachbearbeiter im Finanzamt steht es frei, ob er sie anwendet oder nicht.

Steuer-Tipp: Berufen Sie sich dennoch auf FG-Urteile. Sie gehen damit weder Risiko noch Kosten ein und erhalten häufig Recht.

Wie Sie Steuer-Urteilen finden

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Auf den folgenden Seiten unseres Ratgebers erfahren Sie, wie Sie alle Einspruchsgründe zusammentragen, die Sie brauchen. Ein guter Grund reicht oft aus, um Ihre Rechtsauffassung durchzusetzen. Doch wenn Sie Ihre Auffassung mit weiteren Gründen untermauern, steigen Ihre Aussichten auf Erfolg deutlich.