Einspruch zurückziehen

In manchen Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid ganz oder teilweise zurückziehen. Andernfalls können Ihnen Nachteile entstehen. Ein Einspruch ist schriftlich zurückzunehmen. Hier bekommen Sie unser kostenloses Musterschreiben, um einen Einspruch zurückzuziehen. Falls Sie unsicher sind, vergewissern Sie sich online oder telefonisch bei einem Steuerberater.

Beispielfälle für und gegen das Zurückziehen Ihres Einspruchs

Welche Nachteile und Folgen drohen, wenn Sie einen Einspruch unnötigerweise aufrecht halten, lesen Sie in den folgenden häufigen Fallbeispielen:

Keine Aussicht auf Erfolg

Einige Zeit nach Ihrem Einspruch erkennen Sie, dass er keine Chance auf Erfolg hat. Vielleicht war Ihr Einspruch völlig unbegründet, voreilig oder Sie hatten die Rechtslage falsch verstanden. Sie sind sicher, dass Sie ihn nicht aufrecht erhalten wollen.

Steuer-Tipp: Ziehen Sie Ihren Einspruch unbedingt zurück. Wenn Sie die Rücknahme vergessen, zwingen Sie das Finanzamt zu einem aufwändigen Entscheidungsverfahren. Da dies ohne sachlichen Grund passiert, ziehen Sie sich den Unmut des Finanzamts zu. Damit erschweren oder verbauen Sie sich für die Zukunft einen freundlichen und wohlwollenden Umgang.

Keine Gründe vorhanden

Die einmonatige Einspruchsfrist drohte abzulaufen, Sie brauchten aber mehr Zeit zum Prüfen. Deshalb befolgten Sie unseren Tipp und legten Einspruch ohne Begründung ein. Sie haben keine stichhaltigen Möglichkeiten gefunden, Ihren Steuerbescheid zu verbessern. In diesem Fall gilt dasselbe wie im Abschnitt oben ("Keine Aussicht auf Erfolg").

Steuer-Tipp: Ziehen Sie Ihren Einspruch zurück, spätestens wenn das Finanzamt Sie auffordert, die fehlende Begründung nachzuliefern.

Finanzamt kontert mit Verböserung

Ihr Sachbearbeiter teilt Ihnen zwar mit, dass er Ihren Einspruch anerkennen würde. Allerdings hat er auch Punkte zu Ihrem finanziellen Nachteil gefunden. Zum Beispiel weil der vorherige Bearbeiter Werbungskosten anerkannt hat, die gar nicht abzugsfähig sind. Dieser neu gefundene Nachteil überwiegt den Vorteil aus Ihrem ursprünglichen Einspruch. Informieren Sie sich hier ausführlich über diese so genannte "Verböserung".

Steuer-Tipp: Prüfen Sie genau, ob diese Verschlechterung stichhaltig ist. Wenn es bei Ihrem ursprünglichen Einspruchsgrund um viel Geld geht, besprechen Sie sich außerdem mit einem/r Steuerberater/in. Ziehen Sie Ihren Einspruch im Zweifel zurück. Damit ist auch die Verböserung vom Tisch.

Erörterungsschreiben des Finanzamts

Bevor die ursprüngliche Sachbearbeiterin Ihren Einspruch offiziell ablehnt, schickt sie Ihnen ein Erörterungsschreiben. Darin erklärt sie ihre Rechtsauffassung und bittet Sie darum, Ihren Einspruch zurückzuziehen. Wenn Sie das ablehnen, geht der Einspruch an die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts und ein anderer Sachbearbeiter sieht sich Ihren Fall an. Auch dieser schickt Ihnen zuerst ein eigenes Erörterungsschreiben mit der Bitte um Rücknahme, bevor er Ihren Einspruch ablehnen würde.

Steuer-Tipp: Beide Bitten um Rücknahme Ihres Einspruchs sind Standardvorgehensweise des Finanzamts. Lassen Sie sich davon nicht leichtfertig beeindrucken. Wenn Sie auch nur geringe Gründe für einen Erfolg sehen, bleiben Sie standhaft. Im Zweifel halten Sie am Ende einen Ablehnungsbescheid in den Händen, gegen den Sie weiter vorgehen können.

Belege fehlen

Möglicherweise fordert das Finanzamt Belege an, die Sie nicht liefern können, weil das Steuerjahr zu weit zurück liegt. Zum Beispiel Fotos von einem häuslichen Arbeitszimmer, das mittlerweile nicht mehr besteht. Sie sind versucht, Ihren Einspruch wegen der fehlenden Belege zurückzuziehen.

Steuer-Tipp: Geben Sie nicht leichtfertig auf. Suchen Sie nach anderen Wegen, Ihrem Finanzamt die infrage stehenden Aufwendungen oder deren Notwendigkeit glaubhaft zu machen. Zum Beispiel durch Zeugenaussagen.

Teilweiser Rückzug ist möglich

Vielleicht haben Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid in mehreren Punkten widersprochen. Es kann durchaus sinnvoll sein, sich nur bei einzelnen Punkten geschlagen zu geben und andere aufrecht zu erhalten. Machen Sie in Ihrem Schreiben deutlich, für welche Punkte Sie Ihren Einspruch zurückziehen und für welche nicht.

Welche Folgen es hat, wenn Sie Ihren Einspruch zurückziehen

Achtung: Es gibt keinen Rückzug vom Rückzug! Wenn Sie Ihrem Finanzamt gegenüber wirksam erklärt haben, dass Sie Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid zurückziehen, dann ist dies endgültig. Falls die einmonatige Einspruchsfrist noch offen ist, könnten Sie natürlich einen neuen Einspruch einlegen. Aber in der Praxis stellt sich die Rückzugsfrage fast immer zu einem Zeitpunkt, zu dem die Frist abgelaufen ist.

In der Folge wird Ihr Steuerbescheid in allen Punkten bestandskräftig, in denen Sie den Einspruch zurückgenommen haben.