Einspruch wegen unvollständiger Angaben

Es kann passieren, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung Angaben gemacht haben, die offensichtlich unvollständig waren, sodass das Finanzamt Ihren Fehler hätte bemerken müssen. In diesem Fall hat das Finanzamt Sie auf den Fehler hinzuweisen und ihn zu berichtigen. Auch wenn es Ihr Fehler war: Das Finanzamt steht in der Prüfpflicht. Sie dürfen solche Fehler noch Monate später berichtigen lassen.

Zur Klarstellung: "Offensichtlich unvollständigen Angaben" sind eine eigene Art von Fehler. Es handelt sich also nicht um eine "offenbare Unrichtigkeit" und auch nicht um "vergessene Kosten", welche nur Ihnen allein anzulasten wären.

Beispiele für offensichtliche Unvollständigkeiten:

Beispiel 1: Sie haben in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung die Zeile "Fahrten mit dem eigenen Pkw" angekreuzt. Sie trugen zwar Ihr Autokennzeichen und Ihre Arbeitsstätte ein, vergaßen aber die Entfernungskilometer und die Anzahl der Arbeitstage. Daraufhin berücksichtigte das Finanzamt nur den Pauschbetrag. Erst Monate später bemerken Sie Ihren Fehler und reichen die fehlenden Angaben mit der Bitte um Korrektur nach.

Ergebnis: Das Finanzamt muss den Steuerbescheid nachträglich ändern, da die Angaben offensichtlich unvollständig waren. Das Finanzamt hätte dies bemerken und Ihnen mitteilen müssen.

Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie das richtige Häkchen gemacht und auch Ihr Autokennzeichen und die Arbeitsstätte eingetragen haben. Ohne all diese Angaben würde es sich nicht um eine Unvollständigkeit handeln, sondern um vergessene Kosten. Solche vergessenen Kosten hätten Sie nur innerhalb der normalen Einspruchsfrist nacherklären können.

Beispiel 2: Sie haben Ihrer Einkommensteuererklärung das "Formular Kind" nicht beigefügt und auch das entsprechende Kreuzchen im Mantelbogen vergessen.

Ergebnis: Auch in diesem Fall muss das Finanzamt den Steuerbescheid wegen offensichtlicher Unvollständigkeit nachträglich ändern. Dem Sachbearbeiter hätte das fehlende Kind auf Grund der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte auffallen müssen.