Einspruch wegen neuer Erkenntnisse

Selbst ein bestandskräftiger Steuerbescheid ist nicht endgültig. Sowohl das Finanzamt als auch der Steuerpflichtige können das Besteuerungsverfahren wieder eröffnen, wenn später neue Tatsachen oder Beweismittel auftauchen (Hinweis: Lesen Sie hierzu auch "Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Erkenntnisse").

Sie als Steuerzahler können den endgültigen Steuerbescheid ändern lassen, wenn...

  • neue Tatsachen oder Beweismittel auftauchen,
  • diese nachträglich bekannt werden,
  • sie zu einer höheren Steuer führen
  • und wenn Sie die verspätete Bekanntgabe nicht grob verschuldet haben.

Beispiel: Das Versorgungsamt stuft Sie nachträglich als behindert ein. Dadurch haben Sie Anspruch auf den pauschalen Steuerfreibetrag für Behinderte. Das Versorgungsamt stuft in der Regel rückwirkend ein. Sie sind für diesen späten Zeitpunkt nicht verantwortlich. Daher können Sie Ihren Steuerbescheid wegen neuer Tatsachen zu Ihren Gunsten ändern lassen.

Gegenbeispiel: Beim Aufräumen finden Sie die Quittung über einen teuren Sprachkursus. Sie reichen ihn als neue Tatsache bei Ihrem Sachbearbeiter ein und verlangen, dass er den Bescheid ändert. Der Finanzbeamte lehtn dies ab - zu Recht. Denn Sie haben die Quittung verlegt und damit grob verschuldet.

Wann liegt ein grobes Verschulden vor?

Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor. Beispiele hierfür sind unzulässige Buchführungstricks oder das Nichtbeachten ausdrücklicher Hinweise des Finanzamts.

Wenn Sie einen Steuerberater einsetzen, sind Sie nicht vor einem eigenen groben Verschulden sicher. Ein Steuerberater ist zwar zu höherer Sorgfalt verpflichtet als ein normaler Steuerzahler. Doch wenn Ihr Vertreter ein grobes Verschulden begeht, rechnet Ihnen das Finanzamt dies wie ein eigenes Verschulden zu.

Sie müssen die Arbeit Ihres Steuerberaters begleiten und kontrollieren. Das bedeutet: Sie dürfen die vom Steuerberater ausgefüllten Steuerformulare nicht "blind" unterschreiben, sondern müssen diese genau kontrollieren. Entdecken Sie Unklarheiten oder verstehen Sie etwas nicht, müssen Sie sich dies von Ihrem Steuerberater erklären lassen. Nur wenn Sie sich auf diese Weise absichern, können Sie neue Erkenntnisse nachliefern, ohne dass das Finanzamt Ihnen grobes Verschulden vorwirft.

Prüfen Sie in jedem Fall, ob Ihr Steuerberater für Ihren Schaden haftet, den er grob verschuldet hat.