Einspruch abgelehnt - was tun?

Wenn das Finanzamt Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid ablehnt, haben Sie drei Möglichkeiten, um vielleicht doch noch zu Ihrem Recht zu kommen. Tauglich und sinnvoll ist davon nur eine: Die Klage vorm Finanzgericht, im Juristendeutsch auch "gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren" genannt.

Die beiden anderen grundsätzlichen Möglichkeiten sind oft überzogen, unbegründet oder verursachen allen Beteiligten mehr Arbeit und Ärger, als dass sie dem Steuerzahler nützen. Hierbei handelt es sich um die Dienstaufsichtsbeschwerde und die Petition. Beide können helfen, können aber auch schaden. Daher sollten Sie sie nur wohlüberlegt einsetzen.