Das Finanzamt meldet sich nicht

Es dauert für gewöhnlich mehrere Wochen, bis Sie Post vom Finanzamt erhalten. Wenn sich das Amt bei Ihrem Einspruch jedoch zu viel Zeit lässt, können Sie eine so genannte Untätigkeitsklage einlegen. Davon sollten Sie nur dann Gebrauch machen, wenn Sie auf eine Entscheidung angewiesen sind und sich das Finanzamt ohne jeden Zwischenbescheid mehr als ein halbes Jahr Zeit lässt.

Die Voraussetzung für eine derartige Untätigkeitsklage ist schwammig formuliert. Sie besagt, dass das Finanzamt nicht innerhalb einer angemessenen Frist sachlich entscheidet und dem Steuerpflichtigen keinen ausreichenden Grund dafür mitteilt.

Steuer-Tipp 1: Haben Sie Geduld. Hören Sie wochenlang nichts, dann fragen Sie telefonisch im Finanzamt nach. Die formelle Untätigkeitsklage sollte Ihr letzter Schritt sein. Denn Sie könnten dadurch Ihr Verhältnis zum Finanzamt verschlechtern. Die Sachbearbeiter haben bei ihren Entscheidungen einen Ermessensspielraum. Ein schlechtes Verhältnis zum Sachbearbeiter könnte dazu führen, dass er in den folgenden Jahren eher gegen Sie entscheidet, wenn er die Wahl hat.

Steuer-Tipp 2: Schneller geht es, wenn Sie Ihre Steuererklärung online über das "Elster"-Verfahren eingereicht haben. "Elster" steht für "elektronische Steuererklärung". Das Finanzamt bearbeitet elektronische Erklärungen bevorzugt.

Wann Untätigkeitsklage und wann Untätigkeitseinspruch einlegen?

Es besteht ein Unterschied zwischen der Untätigkeitsklage und einem Untätigkeitseinspruch. Der Untätigkeitseinspruch kann nicht in einem laufenden Rechtsbehelfsverfahren eingelegt werden. Wenn Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid widersprochen haben, dann läuft ein solches Rechtsbehelfsverfahren.

Der Untätigkeitseinspruch ist deshalb das Mittel der Wahl, wenn das Finanzamt zu lange braucht, um Ihre Einkommensteuererklärung zu bearbeiten und Ihnen den Steuerbescheid zuzuschicken. Die Untätigkeitsklage kommt zum Einsatz, wenn Sie ewig auf die Einspruchsbearbeitung warten.