Das Finanzamt lehnt Ihren Einspruch ab

Auf der vorigen Seite haben Sie die Vorgänge gelesen, wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch voll oder teilweise zustimmt. Wenn der Finanzbeamte hingegen bei seiner Rechtsauffassung bleibt, lehnt er Ihren Einspruch nicht direkt ab. Stattdessen schickt er Ihnen ein so genanntes Erörterungsschreiben, erklärt darin seine Rechtsauffassung und bittet Sie darum, Ihren Einspruch zurückzuziehen.

Beispiel: Sie erhalten einen Steuerbescheid. Darin hat der Finanzbeamte die geltend gemachten Werbungskosten für einen Anzug abgelehnt, den Sie für eine geschäftliche Dienstreise benötigten. Sie sind der Meinung, dass Sie den Anzug ausschließlich für berufliche Zwecke brauchten und ihn ausschließlich dafür anschafften. Daher legen Sie Einspruch ein. Der Finanzbeamte erklärt Ihnen in einem Erörterungsschreiben, dass es sich bei dem Anzug nicht um typische Berufskleidung handele und er den Abzug der Kosten auch weiterhin ablehne. Er bittet Sie um Rücknahme Ihres Einspruchs.

Nach Erhalt des Erörterungsschreibens haben Sie zwei Möglichkeiten: 1. Sie akzeptieren die Rechtsauffassung des Finanzbeamten und nehmen Ihren Einspruch zurück. 2. Sie bleiben bei Ihrer Auffassung und halten Ihren Einspruch aufrecht.

Was passiert, wenn Sie Ihren Einspruch aufrecht halten

Halten Sie Ihren Einspruch aufrecht, so geht der Fall erneut an den Bearbeiter, der Ihren Bescheid erlassen hat. Er hat nun ebenfalls zwei Möglichkeiten:

1. Er erlässt einen Änderungsbescheid, zum Beispiel weil Sie weitere Nachweise und Argumente hinzugefügt haben.

2. Er bleibt bei seiner Auffassung. Da er sich voraussichtlich nicht mit Ihnen einigen kann, gibt er den Vorgang an eine eigene Abteilung im Finanzamt weiter: die Rechtsbehelfsstelle.

Wie die Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt Ihren Einspruch bearbeitet

Die Rechtsbehelfsstelle gibt entweder Ihrem Einspruch statt und ändert den Bescheid wie gefordert oder sie schickt Ihnen ein eigenes Erörterungsschreiben und bittet Sie darum, Ihren Einspruch zurückzunehmen.

Wenn der Sachbearbeiter der Rechtsbehelfsstelle nach Ihrer Antwort auf dieses Schreiben keine Möglichkeiten sieht, sich mit Ihnen zu einigen, erlässt er schließlich die Einspruchsentscheidung und schickt sie Ihnen zu. Gegen diese Entscheidung des Finanzamts bleibt Ihnen nur eine Möglichkeit: die Klage beim Finanzgericht.

Wichtige Formvorschriften: Das Finanzamt muss Ihnen diese Einspruchsentscheidung schriftlich zuschicken. Sie muss zudem begründet sein und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

Überlegen Sie sich gründlich, ob es sich rechnet, vor dem Finanzgericht zu klagen. Denn im Unterschied zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren kostet die Klage vor dem Finanzgericht Geld. Siehe dazu auch die folgenden Seiten über die "Klage vor dem Finanzgericht".