Amtliche Frist einhalten bei Poststreik

Auch im Internetzeitalter ist die Briefpost der wichtigste Kommunikationsweg mit Behörden. Was also tun, wenn die Post nicht zuverlässig zustellt wie zuletzt beim großen Poststreik Juni/Juli 2015? In diesem Artikel lesen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie gegenüber allen deutschen Ämtern haben, also nicht nur in Bezug aufs Finanzamt und Ihre Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid. Verpassen Sie keine Frist wegen eines verpassten Briefs.

Zu allererst ist ein Unterschied entscheidend: Warten Sie a) auf einen Behördenbrief, gegen den Sie möglicherweise innerhalb der gesetzlichen Frist Rechtsmittel einlegen wollen? Zum Beispiel der Steuerbescheid vom Finanzamt? Dann verlängert sich die Frist, wenn Sie beim Erhalt richtig handeln.

Oder steckt b) Ihr eigener Brief bei der Post oder einem anderen Briefzusteller fest? Dann können Sie sich in den meisten Fällen nicht auf einen Streik berufen, sondern müssen alles Ihnen Mögliche unternehmen, damit Ihr Schreiben fristgerecht ankommt. Hier die ausführlichen Erklärungen:

a) Sie warten während eines Poststreiks auf ein amtliches Schreiben - so verlängern Sie Ihre Frist

Steuerbescheide und andere amtliche Schreiben gelten grundsätzlich 3 Tage nach ihrer Aufgabe per Post als zugestellt (so genannte Bekanntgabevermutung). Da diese Briefe nicht mehr abgestempelt werden, gilt das Datum des Bescheids plus 3 Tage.

Wurde das Schreiben des Finanzamts wegen eines Streiks (oder aus einem anderen glaubhaften Grund) später bei Ihnen zugestellt, beginnt die Frist erst ab dem tatsächlichen Zugang zu laufen. Sie müssen dieses Zustelldatum dokumentieren, zum Beispiel durch einen Eingangsstempel oder eine handschriftliche Notiz auf dem Steuerbescheid. Laut Pressemeldung des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz vom 10. Juni 2015 beginnen Fristen in solchen Fällen ab dem vom Steuerzahler angegebenen Zeitpunkt, wenn er einen Streik der Post für den Zustellbezirk oder anderweitige Störungen der Postzustellung geltend machen kann.

Falls Sie den Bescheid wegen des Streiks erheblich später erhalten haben, sollten Sie sich sofort bei Ihrem Finanzamt melden und in Ihrem Einspruch darauf hinweisen. Kommunizieren Sie offen und aktiv. Vor allem, falls die Einspruchsfrist von einem Monat bei Erhalt des Steuerbescheids schon abgelaufen ist.

Steuer-Tipp: Wenn die "normale" Einspruchsfrist beim verspäteten Zugang des Schreibens noch läuft, umgehen Sie jegliche Nachweispflicht oder Streit mit dem Finanzamt durch einen einfachen Trick. Legen Sie mit unserem kostenlosen Musterschreiben Einspruch ohne Gründe ein. Bei knapper Zeit werfen Sie Ihren schriftlichen Einspruch selbst in den Briefkasten Ihres zuständigen Finanzamts ein oder senden ihn per Fax. Nachdem Sie Ihren Steuerbescheid ausgiebig geprüft haben, reichen Sie Gründe und Details nach oder ziehen Ihren vorsorglichen Einspruch zurück.

b) Die Post streikt - so stellen Sie Ihren eigenen Brief trotzdem fristgerecht zu

Eine andere Regelung gilt, wenn Bürger an Behörden schreiben, zum Beispiel beim Einspruchsschreiben ans Finanzamt. Ist die Dienstleistungsfähigkeit der Post wegen eines Streiks in Frage gestellt und ist vorauszusehen, dass sich die Zustellung verzögert? Dann ist es dem Bürger laut Gesetz zuzumuten, auf andere, zuverlässigere Übermittlungswege zurückzugreifen. Zum Beispiel indem er ein Fax sendet oder das Schreiben in den Behördenbriefkasten wirft.

In der Praxis bedeutet dies, dass sich niemand auf einen Poststreik hinausreden kann, wenn sein Brief nicht rechtzeitig ankommt. Solche Streiks werden im Voraus angekündigt und noch früher angedroht - allein schon, um Druck auf den Verhandlungspartner auszuüben. Über den bevorstehenden Streik der Postbediensteten 2015 berichteten die Medien im Vorfeld ausführlich. Wer dennoch auf diesen Dienstleister vertraute, hat sein Fristversäumnis möglicherweise selbst verschuldet.

Steuer-Tipp: Wenn auch nur die geringste Möglichkeit eines Poststreiks besteht oder wenn Sie Ihren Einspruch trotz Streiks abgeschickt haben, gehen Sie auf Nummer sicher. Schicken Sie zusätzlich eine Kopie oder einen formlosen Einspruch ohne Gründe auf anderen Wegen und in schriftlicher Form ans zuständige Finanzamt. Weisen Sie darauf hin, dass das Original mit allen zusätzlichen Unterlagen etc. per Post unterwegs ist. Durch die Kopien wahren Sie die Frist.