"Herstellen einer Wohnung" bei "Vollverschleiß", BFH, III R 54/00

BFH, III R 54/00, nicht veröffentlichtes Urteil

Entscheidungsstichwort:

Führen beim Erwerb einer sanierungsbedürftigen Altbauwohnung Sanierungsaufwendungen von mehr als 50 Prozent des Kaufpreises, die nicht die tragende Bausubstanz, sondern Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen betrafen, zur "Neuherstellung" der Wohnung mit der Folge, dass die Eigenheimzulage für Neubauten in Höhe von 5.000 DM und nicht die für Altbauten in Höhe von 2.500 DM zu gewähren ist?

Leitsatz Urteil:

1. Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude führen nur dann zur Neuherstellung einer Wohnung, wenn die Wohnung bautechnisch als neu zu beurteilen ist. Die Bausubstanz muss wesentlich verändert werden, sodass die neu eingefügten Teile der Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Teile wertmäßig untergeordnet erscheinen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Gebäudeteile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind. Renovierung- und Modernisierungsmaßnahmen führen dagegen – selbst wenn sie im Verhältnis zum Wert der Altbausubstanz hoch sind – nicht zur Neuherstellung einer Wohnung.

2. Auch soweit die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen eine Neuherstellung annimmt, wenn der angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung den Wert der Altbausubstanz übersteigt, ist nur der die tragenden Bauteile betreffende Bauaufwand in die Vergleichsrechnung einzubeziehen; typische Erhaltungsaufwendungen bleiben außer Betracht.


 

Begriffserklärung:

Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.

Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.

"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.