Direktversicherung: Auszahlung an Arbeitgeber, BFH, VI R 115/01

BFH, VI R 115/01, nicht veröffentlichtes Urteil

Entscheidungsstichwort:

Handelt es sich bei den von der Versicherungsgesellschaft an den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einer zugunsten der Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung mit gespaltenem Bezugsrecht ausgeschütteten Gewinnanteilen, die laut Vertrag an den Arbeitgeber zu erstatten und von diesem mit den zu zahlenden Beiträgen verrechnet werden, um steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn mit der einheitlich erhobenen Prämie einerseits die Direktversicherung der Arbeitnehmer für deren Rentenansprüche und gleichzeit die Gewinnbeteiligung des Arbeitgebers finanziert wird?

Leitsatz Urteil:

Das BMF wird zum Beitritt zum Verfahren und zu einer Stellungnahmeunter anderem zu folgenden Fragen aufgefordert:

  • Welche Erwägungen haben das BMF zu seinem Schreiben vom 9. Februar 1993 IV B 6 – S 2333 – 1/93 (BStBl I 1993, 248) veranlasst?
  • Kann von einer Arbeitslohnrückzahlung ausgegangen werden, wenn die Gewinnanteile dem Arbeitgeber zustehen?
  • Handelt es sich um ein gespaltenes Bezugsrecht, wenn sich die Berechtigung der Arbeitnehmer nur auf die Versicherungsleistungen im Versicherungsfall bezieht, die Gewinnanteile jedoch dem Arbeitgeber unmittelbar zustehen? Wenn ja, welche lohnsteuerrechtlichen Folgen ergeben sich daraus?

 

Begriffserklärung:

Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.

Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.

"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.