Damnum bei Schuldscheindarlehen, BFH, VIII R 1/91

BFH, VIII R 1/91, veröffentlichtes Urteil

Leitsatz Urteil: Bei einem festverzinslichen Schuldscheindarlehen fließt das Damnum dem Darlehensgläubiger in der Regel mit der Hingabe des gekürzten Darlehensbetrags zu. Wird das Schuldscheindarlehen vom Gläubiger zu einem unter dem Nennbetrag liegenden Preis an einen Dritten abgetreten, hat dieser das Damnum bei der Darlehenstilgung weder in voller Höhe noch zeitanteilig zu versteuern.


 

Begriffserklärung:

Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.

Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.

"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.