Auslegung des Begriffs "Wohnzwecken dienen", BFH, IX R 35/02
BFH, IX R 35/02, nicht veröffentlichtes Urteil
Entscheidungsstichwort:
AfA-Satz für eine in einer 30 Wohneinheiten umfassenden Seniorenwohnanlage gelegene, an den Betreiber dieser Anlage vermietete Eigentumswohnung 5 von Hundert (weil "Wohnzwecken dienend") oder nur 2 Prozent gemäß § 7 Abs. 4 EStG (weil die Wohnraumüberlassung von dem damit verbundenen Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsleistungen überlagert wird)?
Leitsatz Urteil:
1. Die Vermietung oder Verpachtung eines bebauten Grundstücks ist in der Regel eine vermögensverwaltende Tätigkeit im Sinn der § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 14 Satz 3 AO 1977, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten, hinter der die Nutzung des Mietobjekts als Vermögensanlage zurücktritt.
2. Eine Eigentumswohnung, die in der Wohnform des "betreuten" Wohnens genutzt wird, dient regelmäßig Wohnzwecken im Sinn der § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b EStG in Verbindung mit § 7 Abs. 5a EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG alte Fassung.
Begriffserklärung:
Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.
Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.
"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.
