Aufhebung des bestandskräftigen Grunderwerbsteuerbescheids, BFH, II R 59/02

BFH, II R 59/02, nicht veröffentlichtes Urteil

Entscheidungsstichwort:

Ist das Finanzamt, das auf die Anzeige eines geschlossenen Immobilienfonds (Klägerin) über die Änderung des Gesellschafterbestands hin die Grunderwerbsteuer bestandskräftig festgesetzt hat, verpflichtet, auf die erneute Anzeige über die Änderung des Gesellschafterbestands durch die Klägerin, einen neuen Bescheid zu erlassen, weil nach Auffassung der Klägerin der Erwerbstatbestand nach § 1 Absatz 2a GrEStG nicht damals, sondern erst jetzt verwirklicht worden ist? Mit dem Erlass eines neuen Grunderwerbsteuerbescheids möchte die Klägerin die Aufhebung des bestandskräftigen Bescheids nach § 174 Absatz 1 AO 1977 erreichen.

Leitsatz Urteil:

1. Änderungen des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft, die als Teilakte einer die Übereignungsfiktion des § 1 Abs. 2a GrEStG begründenden Änderung des Gesellschafterbestands der Besteuerung unterworfen wurden, scheiden als (nochmals) tatbestandsbegründende Teilakte einer späteren (fingierten) Grundstücksübereignung nach § 1 Abs. 2a GrEStG aus.

2. § 174 Abs. 1 AO 1977 vermittelt keinen Anspruch auf Erlass eines Steuerbescheids, der seinerseits (erstmalig) eine widerstreitende Steuerfestsetzung herbeiführt.


 

Begriffserklärung:

Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.

Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.

"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.