Anschaffungskosten eines PCs zu 50 Prozent absetzbar, BFH, VI R 44/02
BFH, VI R 44/02, nicht veröffentlichtes Urteil
Entscheidungsstichwort: Nutzt ein Steuerpflichtigen seinen privat angeschafften Computer im erheblichem Umfang für seinen Beruf, kann er grundsätzlich 50 Prozent der Anschaffungskosten Steuern mindernd geltend machen?
Leitsatz Urteil: Aufwendungen für einen PC, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, sind – gegebenenfalls hälftig – aufzuteilen und in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen. § 12 Nr. 1 S. 2 EStG steht einer solchen Aufteilung nicht entgegen.
Begriffserklärung:
Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.
Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.
"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.
