Angehörigen-Mietvertrag und Geldschenkung, BFH, IX R 26/01

BFH, IX R 26/01, nicht veröffentlichtes Urteil

Leitsatz Urteil:

1. Die mietweise Überlassung einer Wohnung durch die Eltern an ihr unterhaltsberechtigtes Kind stellt keine Naturalleistung und auch keinen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinn des § 42 AO 1977 dar. Dies gilt auch, soweit die Miete aus einem zuvor von den Eltern geschenkten Geldvermögen geleistet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).

2. Beträgt der zwischen den Angehörigen vereinbarte Mietzins 50 Prozent oder mehr, jedoch weniger als 75 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose zu prüfen. Bei positiver Prognose sind die mit der verbilligten Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten in voller Höhe abziehbar; bei negativer Prognose ist die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil mit der Folge aufzuteilen, dass in entsprechender Anwendung des § 21 Abs. 2 EStG in der vor 2004 geltenden Fassung – ebenso wie bei einer Vermietung zu einem Mietzins zu weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Miete – nur die auf den entgeltlichen Teil entfallenden Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können (Anschluss an BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46 , BStBl II 2003, 646).


 

Begriffserklärung:

Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.

Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.

"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.