Angehörigen-Mietvertrag, BFH, IX R 306/87

BFH, IX R 306/87, veröffentlichtes Urteil

Leitsatz Urteil: Wird in einem in den Jahren 1982 bis 1984 errichteten Zweifamilienhaus eine Wohnung von den Eigentümern (Ehegatten) selbstgenutzt und die andere Wohnung an die Eltern der Ehefrau vermietet, so ist dieses Mietverhältnis der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Das gilt auch für eine Vermietung, die gemäß § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG zum Ausschluss der Pauschalierung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus führt. Der Mietvertrag ist nicht – wie erforderlich – vollzogen, wenn der Mieter nicht den vereinbarten Mietzins zahlt. Eine unentgeltliche Überlassung der Wohnung bildet keine Vermietung im Sinn des § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG; sie ist ihr auch nicht gleichzustellen.


 

Begriffserklärung:

Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.

Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.

"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.