Anderer Arbeitsplatz, BFH, VI R 150/01

BFH, VI R 150/01, veröffentlichtes Urteil

Entscheidungsstichwort:

Dem Schulleiter eines Gymnasiums steht in der Schule ein eigenes Büro zur Verfügung. Doch dieses nutzt der Betroffene wegen einer Temperaturabsenkung außerhalb der Unterrichtszeit nicht. Kann er damit ein häusliches Arbeitszimmer mit der Begründung steuerlich geltend machen, ihm stehe kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung?

Leitsatz Urteil:

Einem Schulleiter mit Unterrichtsverpflichtung wird das Dienstzimmer in der Schule grundsätzlich nur für die Verwaltungstätigkeit, nicht aber für die Lehrtätigkeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts) zur Verfügung gestellt, sodass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 2.400 Mark (jetzt: 1.250 Euro) regelmäßig zu berücksichtigen sind.


 

Begriffserklärung:

Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.

Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.

"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.