Altbausanierung als "Neuherstellung", BFH, III R 48/01
BFH, III R 48/01, nicht veröffentlichtes Urteil
Entscheidungsstichwort:
Ist bei einer umfassenden Sanierung, bei der der Renovierungsaufwand 95 Prozent der Neubaukosten beträgt und nur 10 Prozent der Altbausubstanz erhalten bleiben, von einem Neubau auszugehen, sodass die Eigenheimzulage für Neubauten in Höhe von 5.000 DM und nicht die für Altbauten von 2.500 DM zu gewähren ist?
Leitsatz Urteil:
1. Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude führen nur dann zur Neuherstellung einer Wohnung, wenn die Wohnung bautechnisch als neu zu beurteilen ist. Die Bausubstanz muss wesentlich verändert werden, sodass die neu eingefügten Teile der Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Teile wertmäßig untergeordnet erscheinen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Gebäudeteile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind. Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen führen dagegen – selbst wenn sie im Verhältnis zum Wert der Altbausubstanz hoch sind – nicht zur Neuherstellung einer Wohnung.
2. Auch soweit die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen eine Neuherstellung annimmt, wenn der angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung den Wert der Altbausubstanz übersteigt, ist nur der die tragenden Bauteile betreffende Bauaufwand in die Vergleichsrechnung einzubeziehen; typische Erhaltungsaufwendungen bleiben außer Betracht.
Begriffserklärung:
Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.
Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.
"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.
