AfA für vormals privat genutzte Gegenstände, BFH, VI R 22/86

BFH, VI R 22/86, veröffentlichtes Urteil

Leitsatz Urteil: Absetzung für Abnutzung (AfA) kann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit für beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers und für Arbeitsmittel auch dann abgesetzt werden, wenn diese vom Steuerpflichtigen zuvor privat genutzt wurden. Die AfA ist nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 14. Februar 1989, IX R 109/84 (BFHE 156, 417, BStBl II 1989, 922) zu berechnen.


 

Begriffserklärung:

Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.

Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.

"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.