AfA für häusliches Arbeitszimmer, BFH, VI R 39/94
BFH, VI R 39/94, veröffentlichtes Urteil
Leitsatz Urteil: Die Absetzung für Abnutzung (AfA) richtet sich bei einem selbstgenutzten häuslichen Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG (Gebäudeerrichtung vor dem 31. Dezember 1924: jährlich 2,5 Prozent, danach 2 Prozent oder degressiv 7 Jahre je 5 Prozent, 6 Jahre je 2,5 Prozent, darauffolgende 36 Jahre je 1,25 Prozent). Eine (höhere) Absetzung ist nicht zulässig.
Begriffserklärung:
Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.
Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.
"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.
