Abschreibung für Arbeitsmittel, BFH VI R 85/87

BFH, VI R 85/87, veröffentlichtes Urteil

Leitsatz Urteil: Absetzung für Abnutzung (AfA) kann der Steuerpflichtige auch für ein Arbeitsmittel Steuer mindernd geltend machen, das er geschenkt und zunächst privat genutzt hat. Beträgt der Wert des Arbeitsmittels nicht mehr als 410 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer), so kann der gesamte Betrag im Jahr der Umwidmung zu beruflichen Zwecken als Werbungskosten abgesetzt werden.


 

Begriffserklärung:

Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.

Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.

"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.