Abendkleidung, BFH, IV R 13/90
BFH, IV R 13/90, veröffentlichtes Urteil
Leitsatz Urteil: Kosten, die einer Instrumentalsolistin für Abendkleider und schwarze Hosen entstehen, werden vom Finanzamt nicht als Werbungskosten anerkannt. Selbst wenn die Kleidung ausschließlich zu beruflichen Zwecken angeschafft wurde, versagt das Finanzamt den Werbungskostenabzug, wenn eine private Nutzungsmöglichkeit dieser Kleidung auch nur bei gelegentlichen besonderen privaten Anlässen objektiv nicht ganz ausgeschlossen werden kann.
Begriffserklärung:
Beim "Entscheidungsstichwort" handelt es sich um den grundsätzlich zu entscheidenden Fall, in Frageform vom Gericht erstellt.
Der "Leitsatz" verdichtet den Inhalt des Urteils zu einem oder mehreren wesentlichen Sätzen. Er wird vom Gericht erstellt.
"SSB-Kurzfassung" weist auf eine journalistische Bearbeitung des Falls von der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs (SSB) hin. Wir arbeiten daran, nach und nach alle Einspruchsgründe mit einer solchen Kurzfassung zu versehen.
