Firmenwagen – Wichtige Einspruchsgründe gegen den Steuerbescheid für Arbeitnehmer

In dieser Unterrubrik "Firmenwagen" finden Sie, alphabetisch sortiert, Gründe für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Hinter der Überschrift stehen das entscheidende Gericht und das Aktenzeichen des Verfahrens.


Firmenwagen: Beteiligung an Pkw-Kosten, BFH, VI R 1/92

BFH, VI R 1/92, veröffentlichtes Urteil Leitsatz Urteil: Wird der geldwerte Vorteil (Arbeitslohn) eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich zur privaten Nutzung überlassenen Kfz nach der so genannten...[vollständigen Einspruchsgrund lesen...]

Firmenwagen: Unfall bei Fahruntüchtigkeit, BFH, VI R 145/89

BFH, VI R 145/89, veröffentlichtes Urteil Leitsatz Urteil: Beschädigt ein Arbeitnehmer auf einer beruflichen Fahrt im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit ein firmeneigenes Kfz, so begründet der Verzicht des Arbeitgebers auf...[vollständigen Einspruchsgrund lesen...]

Firmenwagennutzung durch mehrere Fahrer, BFH, VI R 132/00

BFH, VI R 132/00, veröffentlichtes Urteil Leitsatz Urteil: Nutzen mehrere Mitarbeiter einen Firmenwagen gemeinsam, müssen sie den geldwerten Vorteil nicht mehr jeder mittels der Ein-Prozent-Methode versteuern. Nutzen mehrere...[vollständigen Einspruchsgrund lesen...]

Kosten für Unfall mit Firmenwagen, BFH, XI R 66/94

BFH, XI R 66/94, veröffentlichtes Urteil Leitsatz Urteil: Die Verwendung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs mit Unfallfolge führt nicht zur Erfassung der vollen durch den Unfall verursachten Kosten als Eigenverbrauch gemäß § 1...[vollständigen Einspruchsgrund lesen...]

Miete für Firmenwagen-Garage, BFH, VI R 145/99

BFH, VI R 145/99, veröffentlichtes Urteil Leitsatz Urteil: Überlässt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine eigene Garage, in der ein Dienstwagen untergestellt wird, stellt das vom Arbeitgeber gezahlte Nutzungsentgelt...[vollständigen Einspruchsgrund lesen...]

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, BFH, VI R 120/00

BFH, VI R 120/00, anhängig Entscheidungsstichwort: Liegt ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" im Sinn des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG auch dann vor, wenn sich Reisezweck und Geschäftspartner nicht aus dem Fahrtenbuch selbst,...[vollständigen Einspruchsgrund lesen...]