Einspruch gegen den Steuerbescheid!

Mindestens jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, wie der Bund der Steuerzahler (BdST) schätzt. Vermutlich ist die Zahl der Fehler sogar noch deutlich höher. Prüfen Sie daher Ihren Steuerbescheid! Legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein! Sonst hat sich die Arbeit für die Einkommensteuererklärung nicht gelohnt und Sie schenken dem Fiskus Geld, das ihm nicht zusteht. Der Steuer-Schutzbrief gibt Ihnen alle Hilfen, die Sie für einen erfolgreichen Einspruch brauchen.

Warum sind so viele Bescheide falsch?

  • Zum Beispiel weil das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkennt, die es aber anerkennen muss!
  • Weil auch das Finanzamt sich mal verrechnet!
  • Weil das Finanzamt härter misst, als gerechtfertigt oder erlaubt ist!
  • Weil das Finanzamt steuerzahlerfreundliche Urteile nicht anwendet!
  • Weil das Finanzamt steuerzahlerfreundliche Urteile vielleicht gar nicht kennt!
  • Weil vielleicht noch gar kein Urteil gesprochen ist. Von einem neuen steuerzahlerfreundlichen Urteil profitieren Sie nur, wenn Sie rechtzeitig auf das laufende Verfahren verwiesen und Ihren Steuerbescheid dadurch offen gehalten haben!

Genug Gründe für einen Einspruch! Der ist schnell und ohne sonderlichen Aufwand eingelegt. Sie riskieren dabei nichts. Das Einspruchsverfahren ist kostenlos – außer Sie beauftragen einen Steuerberater. Ihre Erfolgsaussichten dagegen sind groß: Bei zwei von drei Einsprüchen für das Jahr 2005 erhielten die Steuerzahler Recht. Allerdings sollten Sie schnell handeln: Die Frist läuft vier Wochen n abach Erhalt des Steuerbescheids.

Einspruch – wie und wogegen?

Damit auch Sie möglichst viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen, erfahren Sie in dieser Rubrik, wie Sie erfolgreich Einspruch einlegen und was Sie dabei beachten müssen. Unsere Musterschreiben erleichtern Ihre Arbeit. Wogegen Sie Einspruch einlegen und auf welche Gerichtsurteile Sie sich berufen, lesen Sie in unserer Datenbank der Einspruchsgründe. Sortiert nach den Rubriken "Arbeitnehmer", "Eigenheimbesitzer", "Kapitalanleger" und "Vermieter", finden Sie dort an die Tausend wichtige entschiedene und laufende Steuer-Gerichtsverfahren, hauptsächlich vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Sie brauchen nur deren Aktenzeichen anzugeben, um das Finanzamt in seine Schranken zu weisen.

Extra-Service: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Steuer-Newsletter. Wir benachrichtigen Sie wöchentlich über neu gefällte Urteile und erklären, was diese für Sie bedeuten und wie Sie sie für einen Einspruch nutzen. Außerdem informieren wir in unserem Newsletter über neue Gesetze und Steuersparmodelle, sodass Sie rechtzeitig gegensteuern können.