Gewinne aus selbstständigen Arbeiten

Hierunter fallen alle wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten. Auch Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten sind hier einzuordnen.

Die Einkommensteuer wird auf Grundlage des Gewinns berechnet. Das bedeutet, Sie können von Ihren Betriebseinnahmen Ihre betrieblich veranlassten Kosten abziehen (die Betriebsausgaben). Zur Einkommensteuer wird nur der "Nettogewinn" herangezogen.

In der Steuererklärung: Einkünfte aus selbstständigen Arbeiten werden auf der Rückseite der Anlage GSE eingetragen.

Einkommensteuer berechnen

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Hier sind Erklärungen zum Einkommensteuer-Rechner.