Werbungskosten - Steuertipps für Kapitalanleger

Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 können Kapitalanleger keine Werbungskosten mehr geltend machen. Selbst dann nicht, wenn sie sich für die Individualbesteuerung entscheiden. Deshalb lassen sich viele Tipps in dieser Rubrik derzeit nicht nutzen.

Es gibt jedoch Klagen gegen diese Regelung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH). Möglicherweise hebt ein deutsches Gericht das Werbungskostenverbot für Kapitalanleger auf. Wenn Sie ein solches zukünftiges Urteil für sich nutzen wollen, dann müssen Sie jetzt alle typischen Werbungskosten für Anleger kennen, Belege sammeln und mit Ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Nur so sind Sie auf der steuersicheren Seite.

Wofür sind Werbungskosten gut?

Als Kapitalanleger mussten Sie zum Beispiel in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2006 Kapitaleinnahmen angeben, wenn diese mehr als 1.421 Euro (bei Ledigen) oder 2.842 Euro (bei Verheirateten) betrugen. Davon zogen Sie Ihre Ausgaben ab, zum Beispiel Provisionen oder Fachliteratur. Dadurch sank der zu versteuernde Betrag und somit die Steuerlast.